Schon wieder die Künstler vergessen!

Ohne kUNSt geht nichts, hieß es in der Pandemie-Zeit. Und was gab es nicht alles, Stipendien noch und nöcher. Und jetzt? Kleinunternehmer wollen überhaupt nicht verdienen, tönt eine SPD-Abgeordnete. Deshalb sei es nur gerecht, nein "folgerichtig", wenn soloselbständige Kleinunternehmer, unter denen viele Künstler sind, von der Energiepauschale ausgeschlossen werden. Wumm! Die Ohrfeige hat gesessen, Frau Hagedorn!

Keine Entlastungspauschale für soloselbständige Kleinunternehmer? Liest man die Einlassungen der SPD-Abgeordneten Bettina Hagedorn auf Abgeordnetenwatch, scheint das durchaus gewollt. Ihre Argumente zeigen eine erstaunliche Mischung aus Unkenntnis und Naivität, gepaart mit Bequemlichkeit und Arroganz, finde ich jedenfalls. Dabei sind die Künstler, die weit unterhalb der Einkommensgrenze einer langjährigen Bundestagsabgeordneten ihren prekären Bohème-Lebensstil fristen, in der Pandemie erstmalig ins Blickfeld geraten. Und denen wollte man helfen, oder? Frau Hagedorn, übrigens früher Goldschmiedin, sagt zu den Regelungen Folgendes:

1. Der Weg, die Entlastungspauschale von 300 Euro über die Einkommenssteuer-Vorauszahlung weiterzugeben, sei einfach und "unbürokratisch" (Merke: Gehe immer den einfachsten Weg! Kümmere dich nicht darum, dass ganze Bevölkerungsgruppen ausgeschlossen werden, Gedöns wie Kleinunternehmer, RentnerInnen und StudentInnen, Leute, die zwar wenig Geld haben, aber kein Wohngeld beziehen.)
2. Wer mehr verdiene, habe auch höhere Kosten. (Merke: Entlaste die Gutverdiener! Um die, die am prekären Rand rumlümmeln, kann sich die SPD nicht auch noch kümmern. Bei ihnen geht es nur um Minibeträge, die aufs Ganze gerechnet, kaum ins Gewicht fallen.)
3. Kleinunternehmer machen das mit Absicht, dass sie wenig Geld verdienen. Und weil das so perfide klingt, muss ich Frau Hagedorn wörtlich zitieren:

"Für Kleinstunternehmer entfallen – staatlich gewollt – viele bürokratische Pflichten und Belastungen wie u.a. die Tatsache, dass sie trotz Selbstständigkeit keine Vorsteuer zahlen müssen. Ich kenne persönlich durchaus Kleinstunternehmer, die sich aus diesem Grund Jahr für Jahr bemühen, genau diese Grenze mit ihrer Unternehmung NICHT zu überschreiten (...). Dann ist es allerdings auch folgerichtig, diejenigen stärker zu entlasten, die bei Steuern und Abgaben höhere Beiträge zur Unterstützung unseres Sozialstaates 'in Kauf nehmen'."

Genau so siehts aus: Unausgesetzt flehe ich meine Auftraggeber an, mir bitte bitte niedrige Honorare zu zahlen. Nein! Keine 300 Euro für die Lesung! 200 reichen auch, ach, 50! Oder kostenlos! Lieber Verlag, kann ich nicht für 1 Euro pro Normseite lektorieren? Das ist so nett, danke! Stipendien, darauf bewerbe ich mich nicht, die werden mir auf die Einkommenssteuer angerechnet, das geht garnicht. Ihr wollt mir Geldgeschenke in größerer Höhe zukommen lassen? Sorry. Muss ich leider ablehnen. Zumindest, wenn ich damit über der Einkommensgrenze von (maximal) 1.800 Euro im Monat liege.

veröffentlicht: Anke Engelmann, Donnerstag, 28.04.2022

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